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Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bis Sommer vorlegen
Hans-Christian Biallas: „Der Staat muss weiter seiner Schutzpflicht gegenüber den Bürgern nachkommen können. Wir sind verpflichtet, mit allen rechtsstaatlichen Möglichkeiten schwere Straftaten zu bekämpfen.”
Hannover. Die Innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bund und Ländern haben auf ihrer Konferenz folgende Forderungen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen:
1. Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung als solche nicht verboten. In seinem Urteil hat es jedoch die Voraussetzungen für die Speicherung klar definiert. Aktuell und bis zu einem neuen Gesetz wird es für die Ermittlungsbehörden viel schwerer möglich sein, Straftaten zu verhindern oder aufzuklären, wenn hierfür die auf Vorrat gespeicherten Daten der Provider erforderlich sind. Die vernichteten Daten stehen der Polizei zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung nun nicht mehr zur Verfügung. Das gilt sogar für die Terrorabwehr und die Verfolgung von Kapitalverbrechen.
2. Derjenige, der schwerste Straftaten begeht oder plant, darf sich aber nicht in Sicherheit wiegen. Der Staat muss weiter seiner Schutzpflicht gegenüber den Bürgern nachkommen können. Wir sind verpflichtet, mit allen rechtsstaatlichen Möglichkeiten schwere Straftaten zu bekämpfen.
3. Daher muss die Bundesregierung, und hier steht die Bundesministerin der Justiz in besonderer Verantwortung, jetzt zügig ein neues Gesetz vorlegen, das den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Im Bereich der Gefahrenabwehr sowie der Aufklärung schwerster Straftaten brauchen die zuständigen Behörden eine klare Rechtsgrundlage und dürfen nicht zur Untätigkeit verurteilt werden. Zugriffsbeschränkungen und Sicherheitsauflagen müssen entsprechend der Vorgaben aus Karlsruhe umgesetzt werden, damit insbesondere eine effektive Bekämpfung des Terrorismus, des Extremismus sowie der organisierten Kriminalität weiterhin möglich bleibt.












