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CDU und FDP stellen Entschließungsantrag zum Erbbaurecht

Hannover. Auf Antrag von CDU und FDP berät der Niedersächsische Landtag Möglichkeiten, das Erbbaurecht für die Zukunft zu sichern. Das Erbbaurecht ermöglicht, Eigenheime auf gepachtetem Grund und Boden zu errichten. Die Klosterkammer ist mit über 16.000 Erbbaurechtsverträgen der größte Erbbaurechtsvertragsgeber in Niedersachsen. Gestiegene Pachtzinsen für die Hausbesitzer führen zurzeit in manchen Regionen des Landes zu politischen Diskussionen.

Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Reinhold Hilbers sagte dazu: „Das Erbbaurecht eröffnet auch weniger finanzstarken Familien die Möglichkeit des Haus- und Wohnungsbaus. Dieses durch das Erbbaurechtsgesetz verfolgte Ziel wollen wir für die Zukunft sichern.” Das Erbbaurecht verschaffe dem Grundstückspächter eine wirtschaftlich und rechtlich angenäherte Stellung zum Grundstückskäufer. Es sei somit eine echte Alternative zum Grunderwerb und dessen Finanzierung.

Ziel des Entschließungsantrages von CDU und FDP ist es, dass die Klosterkammer die Vertragspartner künftig noch frühzeitiger und umfassender über Rechte, Pflichten und mögliche zusätzliche Zinsbelastungen informiert. Für die Koalitionsfraktionen sei zudem notwendig, dass Kommunen ausreichend Erbbau- und Kaufgrundstücke ausweisen und somit monopolartige Verhältnisse vor Ort verhindern.

„In Einzelfällen und bei wirtschaftlicher Notlage der Betroffenen wäre es wünschenswert, wenn die Klosterkammer im Dialog mit den Erbbaurechtsnehmern Lösungen findet. In unserem Landtagsantrag schlagen wir dazu unter anderem die Möglichkeiten der Grundstücksteilung, der höchstmöglichen Erschließungskostenabschläge sowie einer Entschädigung und anschließenden Weitervermietung an den Erbbaurechtsnehmer vor”, erläuterte der CDU-Finanzexperte die Initiative.

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