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Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist angemessen

Jens Nacke: "Urteil zu Bodo Ramelow setzt ein wichtiges Zeichen für unsere Demokratie"

Hannover. „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Beobachtung des Linkspartei-Politikers Bodo Ramelow setzt ein wichtiges Zeichen für unsere Demokratie”, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Jens Nacke.

Die Linke wird seit 1995 vom Bundesverfassungsschutz beobachtet. Dabei wird der Partei vorgeworfen, die herrschende Staats- und Gesellschaftsordnung abschaffen zu wollen. Auch in Niedersachsen wird die Linke seit 2003 vom Verfassungsschutz beobachtet.

„Der Fraktionsvorsitzende der Linken im Niedersächsischen Landtag Manfred Sohn sagt unter anderem, die DDR sei der beste Staat auf deutschem Boden gewesen, den es bisher gab, und sein Ziel sei der Kommunismus. Das ist ein klares Bekenntnis gegen unseren demokratischen Rechtsstaat und unsere Parlamente”, betonte Jens Nacke. 

Die Aussagen seien Grund genug für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Von einer politischen Motivation könne nicht die Rede sein. „Deshalb sind die unverschämten Angriffe von Frau Flauger auf den Präsidenten des niedersächsischen Verfassungsschutzes Hans-Werner Wargel unangebracht und eine reine Verleumdung”, so der Parlamentarische Geschäftsführer. „Frau Flauger sollte sich fragen, warum sie in diesen Angelegenheiten immer von Herrn Sohn vorgeschoben wird.”

„Vor diesem Hintergrund sollte sich der Vorsitzende der sozialdemokratischen Fraktion im Niedersächsischen Landtag auch noch einmal genau überlegen, ob er sein Koalitionsangebot an eine Partei aufrecht hält, die sich nicht eindeutig zur parlamentarischen Demokratie bekennt”, forderte Jens Nacke.

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