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Neue Richtlinien in der Corona-Krise: Hilfe für kleine Firmen und Solounternehmer
Seit heute stellt die NBank - ergänzend zur Corona-Selbsthilfe des Landes - zusätzliche Mittel des Bundes für kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe bereit. Das Wirtschaftsministerium hat deshalb die am 24. März in Kraft getretene Richtlinie "Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen" durch zwei neue Richtlinien ersetzt.
Die eine Richtlinie "Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige" richtet sich an Soloselbstständige, freiberuflich Tätige und Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten. Diese können in zwei Stufen Zuschüsse von bis zu 9.000 Euro bei Unternehmen bis fünf Beschäftigten beziehungsweise 15.000 Euro für Unternehmen bis zehn Beschäftigten zur Deckung ihres betrieblichen Defizites erhalten.
Die andere Richtlinie "Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen" richtet sich an Unternehmen und freiberuflich Tätige mit elf bis 49 Beschäftigten. Auch hier erfolgt die Förderung in zwei Stufen: bis 20.000 Euro für Unternehmen mit elf bis 30 Beschäftigten und bis 25.000 Euro für Unternehmen mit 31 bis 49 Beschäftigten.
Eine Inanspruchnahme persönlicher oder betrieblicher Rücklagen ist bei beiden Richtlinien nicht mehr notwendig. Diese werden nicht auf eine Förderung angerechnet.